Neufassung der Satzung des Diözesanrates genehmigt

Die neue Satzung des Diözesanrates ist am 05. Mai 2017 vom Erzbischof genehmigt worden. Damit erhält der Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln, den die Vollversammlung in ihrer Sitzung am 23. November 2016 gefällt hat, Gültigkeit. Die Satzung ist nun rechtmäßig in Kraft gesetzt und gültig.

Die wichtigsten Änderungen der Neufassung der Satzung auf einen Blick:

  • Mit der neuen Satzung sinkt die Anzahl der Mitglieder von 122 auf 74.
  • Als Kriterium der Festlegung der Delegiertenzahl der Stadt- und Kreiskatholikenräte in die Vollversammlung des Diözesanrates dient nun die Katholikenzahl. Hier kann je ein Delegierte/r pro angefangene 100.000 Katholiken im Stadt- bzw. Kreisdekanat entsendet werden.
  • Zudem wird die Parität der Delegiertenzahl der Räte und Verbände eingeführt.
  • Der Hauptausschuss als Organ des Diözesanrates wurde ersatzlos gestrichen.
  • Dafür wird es ab 2018 mehr Sitzungen der Vollversammlung als synodales Gremium der Mitbestimmung geben.
  • Der Vorstand wird zur Neuwahl 2018 von nun 13 auf 8 Mitglieder reduziert.
  • Für das Jahr 2017 gilt eine Übergangsregelung.

Zur neuen Satzung des Diözesanrates der Katholiken im ERzbistum Köln geht es hier.

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