„Würde des Menschen reicht bis zum Tod“

Interview mit dem Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe MdB, dem stv. Diözesanrates-Vorsitzenden Cornel Hüsch und der Hospiz- und Palliativbeauftragten des Caritasverbandes Wuppertal/Solingen Silke Kirchmann.

In den kommenden Tagen beschließt der Deutsche Bundestag ein neues Sterbebeihilfe-Gesetz. Dieses soll laut Politik mehr Klarheit und Handlungssicherheit für das examinierte Personal schaffen. Aber was  muss das neue Gesetzt regeln und warum befürchten Kritiker wie Kirchen und Verbände eine Verschlechterung der Lage?

Mit seiner Aktion „Sterbebegleitung ist Lebenshilfe“ ruft der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln gegen eine Legalisierung des geschäftsmäßig betriebenen Suizides auf und richtet seinen Fokus auf eine christliche und menschliche Sterbebegleitung bis zum letzten Atemzug.

Kurz vor der Bundestagsdebatte sprach die Redaktion des Diözesanrates mit dem Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, der Hospiz und Palliativbeauftragten des Caritasverbandes Wuppertal/Solingen, Silke Kirchmann und dem stv. Vorsitzenden des Diözesanrates, Cornel Hüsch.


Redaktion: In der Regel wollen studierte Mediziner Patienten heilen. Im Studium kommt nach Einschätzungen erfahrener Palliativmediziner und Hospizen das Thema Palliativmedizin viel zu kurz. Wie sehen Sie die derzeitige Studienordnung der angehenden Ärzte? Sollte das Fach Palliativmedizin nicht auch zur Verpflichtung gemacht werde?

BM Hermann Gröhe: Die Palliativmedizin ist bereits seit 2013 Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium. Durch die Änderung der Approbationsordnung für Ärzte im Jahr 2009 wurde Palliativmedizin als Querschnittsbereich in das Medizinstudium aufgenommen. Das war wichtig und richtig. Denn Schwerkranke und Sterbende brauchen die Gewissheit, in ihrer letzten Lebensphase bestmöglich betreut und versorgt zu werden.

Das ganze Interview lesen Sie hier

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