Die Praxis, die das bestehende Gesetz regelt, ist seit vielen Jahren etabliert und auch in den Basisstrukturen der Kirchenvorstände akzeptiert. Der neue Gesetzesentwurf sieht auch keine staatlichen Zustimmungsvorbehalte mehr vor. Das bedeutet, dass es zukünftig keinerlei unabhängige Kontrolle über die Verwendung von Macht und Vermögen geben wird“, so Norbert Michels, Geschäftsführer des Diözesanrates.
Michels erläutert weiter: „Gerade in den aktuellen Zeiten, die von Umbrüchen geprägt sind, ist es enorm wichtig, arbeitsfähig zu bleiben. Ja, viele Menschen, die sich in den Pfarreienstrukturen engagieren, sind im Rentenalter und junge Menschen für diese Arbeit zu gewinnen ist wichtig. Jetzt eine Altersbegrenzung für Mitglieder in Kirchenvorständen einzuführen, wäre fatal.“
Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln setzt sich für eine Reform der kirchlichen Strukturen ein. Für eine Reform, die von einem Wandel zu geteilter Macht zwischen Klerikern und Laien sowie zu demokratischeren Strukturen geprägt ist. Überall, wo Macht über Finanzen vorhanden ist, braucht es geeignete Kontrollgremien.
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