Die wichtigsten Änderungen der Neufassung der Satzung auf einen Blick:
- Mit der neuen Satzung sinkt die Anzahl der Mitglieder von 122 auf 74.
- Als Kriterium der Festlegung der Delegiertenzahl der Stadt- und Kreiskatholikenräte in die Vollversammlung des Diözesanrates dient nun die Katholikenzahl. Hier kann je ein Delegierte/r pro angefangene 100.000 Katholiken im Stadt- bzw. Kreisdekanat entsendet werden.
- Zudem wird die Parität der Delegiertenzahl der Räte und Verbände eingeführt.
- Der Hauptausschuss als Organ des Diözesanrates wurde ersatzlos gestrichen.
- Dafür wird es ab 2018 mehr Sitzungen der Vollversammlung als synodales Gremium der Mitbestimmung geben.
- Der Vorstand wird zur Neuwahl 2018 von nun 13 auf 8 Mitglieder reduziert.
- Für das Jahr 2017 gilt eine Übergangsregelung.
Zur neuen Satzung des Diözesanrates der Katholiken im ERzbistum Köln geht es hier.