Manifest gegen Antisemitismus und für Menschenfreundlichkeit

Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln fühlt sich der Stockholmer Erklärung des Internationalen Forums über den Holocaust vom 28. Januar 2000 verpflichtet.

 

Dort wird festgehalten, dass die Erinnerung an die Shoah wachzuhalten und gegen Völkermord, ethnische Säuberungen, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit anzukämpfen ist. Wörtlich heißt es: “Das Ausmaß des Holocaust, geplant und ausgeführt von den Nazis, muss in unserem kollektiven Gedächtnis für immer eingebrannt sein. Die selbstlose Opferbereitschaft derjenigen, die sich den Nazis widersetzt und manchmal ihr eigenes Leben gegeben haben, um die Opfer des Holocaust zu schützen oder zu retten, muss ebenso in unseren Herzen festgeschrieben sein.“

Von zentraler Bedeutung sind die folgenden Sätze: „Da die Menschlichkeit noch immer von Völkermord, ethnischen Säuberungen, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit verletzt wird, teilt die internationale Gemeinschaft eine feierliche Verpflichtung, gegen diese Übel anzukämpfen. Gemeinsam müssen wir die schreckliche Wahrheit des Holocausts gegen diejenigen verteidigen, die ihn leugnen. Wir müssen die moralische Verpflichtung unserer Völker und die politische Verpflichtung unserer Regierungen stärken, um sicher zu stellen, dass künftige Generationen die Ursachen des Holocaust verstehen und über seine Folgen nachdenken können. Wir geloben, unsere Bemühungen zur Förderung von Unterricht, Erinnerung und Forschung über den Holocaust zu verstärken“.

Abschließend stellt die Erklärung fest: „Wir fühlen mit dem Leid der Opfer und ziehen Inspiration aus ihrem Kampf. Unsere Verpflichtung muss sein, uns an die umgekommenen Opfer zu erinnern, die unter uns lebenden Überlebenden zu respektieren und das gemeinsame Streben der Menschheit nach gegenseitigem Verständnis um Gerechtigkeit zu bekräftigen.“

Die Stockholmer Erklärung von 2000 hat an Bedeutung nicht verloren. Der Antisemitismus richtet sich weiterhin, vielerorts auch in wachsendem Maße, gegen einzelne Personen und deren Eigentum sowie gegen jüdische Einrichtungen. Der stärker werdende Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift, Bild und Tat. Dabei benutzt er zunehmend unheilvolle, längst überwunden geglaubte Stereotypen.

Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln verurteilt jedwede gegen Jüdinnen und Juden gerichtete Anfeindung.

Der Diözesanrat verurteilt die Beihilfe zu solchen Anfeindungen, ihre Rechtfertigung und ihre Relativierung.

Er verurteilt die Praxis, Menschen jüdischen Glaubens einzeln oder kollektiv für behauptetes Fehlverhalten anderer Menschen jüdischen Glaubens oder die Politik des Staates Israel verantwortlich zu machen.

Er stellt sich gegen das Bestreiten der historischen Wahrheit, insbesondere gegen die Leugnung des Völkermords an den Juden, begangen durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützer.

Der Diözesanrat der Katholiken verurteilt das Verwenden von Symbolen, Bildern und Narrationen, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen. Der Vorwurf des Christusmordes und Ritualmordlegenden sind Bestandteile antisemitischer Propaganda.

Er wendet sich gegen  den Vorwurf gegenüber Jüdinnen und Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.

Der Diözesanrat stellt mit Genugtuung fest, dass Antisemitismus in Deutschland strafrechtlich zu ahnden ist. Dies gilt für das Leugnen des Holocaust, die Verbreitung antisemitischer Materialien sowie Angriffe auf Personen, Einrichtungen, Friedhöfe, Gedenkorte und andere Plätze, die jüdisch sind oder als solche wahrgenommen werden.

Er stellt ebenso mit Genugtuung fest, dass auch antisemitische Diskriminierung strafrechtlich zu verfolgen ist, wenn also Jüdinnen und Juden Möglichkeiten oder Leistungen vorenthalten werden, die anderen Menschen zur Verfügung stehen.

Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln initiiert seit vielen Jahren Veranstaltungen und Projekte gegen den Antisemitismus und zum Gedenken an die Verbrechen des Nationalsozialismus. Er erklärt heute, dies auch künftig zu tun. Er wird sich innerhalb wie außerhalb der katholischen Kirche weiter dafür einsetzen, die Erinnerung an geschehenes Unrecht wachzuhalten und gegen alte und neue Formen des Antisemitismus vorzugehen.

Dabei braucht  es gerade innerhalb der katholischen Kirche an verbindlichen Formen. Der Diözesanrat bittet alle Christinnen und Christen, sich an der Entwicklung einer dauerhaft wirkmächtigen Erinnerungskultur zu beteiligen.

Verpflichtet fühlt sich der Diözesanrat der Erklärung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, die 1988 unter dem Titel „Nach 50 Jahren – wir reden von Schuld, Leid, Versöhnung“ erschienen ist. Dort heißt es:

„Weder die Zeit noch das Vergessen heilt unsere Wunden. Durch Verschweigen kommen wir uns nicht näher. […] Doch die Schuld darf nicht nur nicht vergessen, es müssen auch Konsequenzen aus ihr gezogen werden. Schließlich ist mit dem Untergang des verbrecherischen NS-Regimes die Gefahr einer Wiederholung (wo und von wem auch immer) nicht gebannt. Der Abgrund, aus dem die Sünde kam, ist weiterhin vorhanden. Daher müssen wir in diesen Bereichen besonders achtsam und empfindsam sein.“

Köln, den 12. März 2019

Der Vorstand des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln

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