Stellungnahme zum Erhalt der Kath. Bekenntnisgrundschulen

Der Bestand der Bekenntnisgrundschulen in NRW ist auch in der neuen Fassung des Schulrechts, die am 18.3.2015 im Landtag verabschiedet wurde, gesichert.

Die staatlichen Bekenntnis-Grundschulen in NRW sind eine unverzichtbare Bereicherung des Schulsystems: in unserer pluralistischen Gesellschaft wird mit diesen Schulen Eltern ermöglicht, für ihre Kinder eine schulisch Erziehung zu wählen, in auch über den Reli­gionsunterricht hinaus christliche Werte und Traditionen vermittelt werden. Mit dieser Schulart entspricht das Land NRW dem im Grundgesetz verankerten Recht der Eltern auf freie Schulwahl.

Viele Kinder besuchen katholische oder evangelische Kindergärten, und die Beliebtheit der weiterführenden Schulen in kirchlicher Trägerschaft ist hoch. Gerade für Familien, die dies für ihre Kinder wünschen, stellen Bekenntnisgrundschulen den verbindenden Baustein in der Schullaufbahn ihrer Kinder dar.

Um die Eigenart der Bekenntnisschulen zu unterstützen und zu stärken, ist allerdings auch die Mitwirkung aller Beteiligten gefordert: Schulleitungen, Lehrerkollegien und Eltern müssen sich gemeinsam für eine gelingende Schulgemeinschaft und die Weiterent­wicklung des Schulprogramms einsetzen, damit das Profil der Bekenntnisschule klar erkennbar wird.

Im März 2015 hat der Landtag neue Bedingungen für den Umwandlungsprozess von bestehenden Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen beschlossen. Doch gerade unter diesen erleichterten Bedingungen für eine Umwandlung müssten die Eltern der Schülerinnen und Schüler, aber auch die Pfarrgemeinden und die katholischen Verbände dazu beitragen, dass die Bekenntnisschulen keine isolierten Einrichtungen seien, fordert Tim O. Kurzbach, Vorsitzender des Diözesanrats. Vielerorts gebe es bereits eine rege Zusammenarbeit durch die Schulgottesdienste, im OGS-Bereich und durch die Beteiligung an Gemeindeaktionen und Festen. Die Bekenntnisschulen böten zumeist eine zeitgemäße und verlässliche, wertorientierte Erziehung und würden gerade deshalb von Eltern gezielt gewählt.

Besonders begrüßt wird die Aussicht darauf, dass in Zukunft auch Kinder anderer Konfessionen einen Anspruch auf Religionsunterricht in ihrer Konfession haben werden: dies stelle eine Bestätigung des Gesamtkonzepts der Bekenntnisschulen dar, so Kurzbach.

Der Diözesanrat begrüßt ausdrücklich, dass nach wie vor den Eltern der Schülerinnen und Schüler die alleinige Entscheidung über eine Umwandlung zugestanden wird. (Für die in Zukunft eine Mehrheit von 50% "plus 1" der Wahlberechtigten reichen soll.) Mit Bedenken sieht der Diözesanrat die Möglichkeit, dass in Zukunft auch die Kommunen als Schulträger eine Umwandlung beantragen können und dabei unter anderem mit Argumenten der Schulentwicklung für eine Umwandlung werben könnten.

Köln, den 01.06.2015
Der Vorstand des Diözesanrates

Download der Stellungnahme hier

Weitere Stellungnahme und Informationen gibt es vom Landesverband NRW der Katholischen Elternschaft Deutschlands (KED) hier

Die ad hoc Kommission Erhalt der katholischen Bekenntnisgrundschule arbeitet zur Zeit an einem neuen Faltblatt, das die drei Broschüren des Diözesanrates, des Erzbistums Köln und des KED Landesverbandes NRW zum Thema zusammenführen soll.
Vorraussichtlicher Erscheinungszeitpunkt Anfang 2016

Faltblatt Diözesanrat  (2006) download hier

Stellungnahme zum Todestag von Nikolaus Groß: Am 23. Januar 1945 wurde Nikolaus Groß, Arbeiterführer und Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime, durch...

Weiterlesen

Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln appelliert an die Nordrhein-Westfälische Landesregierung, die Einhaltung des Preußenkonkordats zu...

Weiterlesen

Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln bekräftigt seine Position (s. Pressemeldung vom 22. Juni 2023), der Erzbischof möge dafür Sorge...

Weiterlesen