Mitwirkung und Mitverantwortung des Pfarrgemeinderates beim Heilsdienst und Weltauftrag der Kirche
Die Kirche als das von Gott berufene Volk wird geprägt durch unterschiedliche Ämter und Dienste, die alle gemeinsam dazu beitragen sollen, das Evangelium zu verkünden und die Liebe Gottes in der Welt zu bezeugen. Bei aller Verschiedenheit der jeweiligen Dienste – dies betont das II. Vatikanische Konzil im Dekret über das Laienapostolat ausdrücklich – besteht deshalb eine Einheit der Sendung aller Glieder des Gottesvolkes (vgl. „Apostolicam actuositatem“ Nr. 2).
Diese gemeinsame Verantwortung aller Christen für die Sendung der Kirche wollte das II. Vatikanum auch institutionell zum Ausdruck bringen. Aus diesem Grund hat das Konzil angeregt, in Diözesen und Pfarreien, aber auch auf den Zwischen-Ebenen beratende Gremien einzurichten, „die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heiligung, im caritativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen“ („Apostolicam actuositatem“ Nr. 26). Die Arbeit der verschiedenen Laien-Räte, die heute in der Kirche (mit-)wirken, hat hier ihre Grundlage und Legitimation.
Auch die Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln vom 1.3.2001 beruft sich in ihrer Präambel auf den Volk-Gottes-Gedanken des II. Vatikanums: Die Verantwortung des Pfarrers und die Verantwortung der ganzen Gemeinde sind demzufolge „aufeinander verwiesen“. Aus diesem Grund, so die Präambel weiter, wurden im Erzbistum Köln...
"...Pfarrgemeinderäte zur Mitwirkung und Mitverantwortung beim Heilsdienst und Weltauftrag der Kirche auf der Pfarrebene eingerichtet. Sie dienen dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und sind der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet."
Der PGR ist nicht nur ein Sachausschuss oder Arbeitskreis interessierter Laien in der Gemeinde, sondern er institutionalisiert den Gedanken des allgemeinen Priestertums und macht auf diese Weise die Mitverantwortung aller Glaubenden für den Heilsdienst und Weltauftrag der Kirche konkret sichtbar. Dies hebt die Präambel der Satzung in Übereinstimmung mit der Würzburger Synode deutlich hervor. Im Pfarrgemeinderat werden alle Anstrengungen der Gemeinde zur Mitwirkung am kirchlichen Heils- und Weltdienst kanalisiert und gebündelt.
Zugleich ist der PGR jener Ort in der Gemeinde, an dem der Volk-Gottes-Gedanke und das Ideal der Communio in besonderer Weise zum Ausdruck kommen und gelebt werden (sollen). Auch deshalb hat der Pfarrgemeinderat eine besondere Verantwortung. Der PGR erkennt, stärkt und vernetzt die verschiedenen Charismen, die in jeder Gemeinde vorhan-den sind. Indem er das Gemeindeleben tatkräftig mitgestaltet, trägt er seinen Teil dazu bei, das Gesicht der Pfarrei zu prägen, und ist mitverantwortlich dafür, dass die Kirche vor Ort glaubwürdig ist und bleibt.
Satzungen für Pfarrgemeinderäte siehe PGR-Arbeitshilfen
Weitere Hinweis und Tipps zur Pfarrgemeinderatsarbeit gibt es in der Arbeitshilfe für Pfarrgemeinderäte