- bis 12. Jan. 2022
Berufung des Wahlausschusses - bis 07. März
Bekanntgabe des Wahlvorschlages des Wahlausschusses - 07.-19. März
Offenlegung des Wahlvorschlages und Hinweis auf die Möglichkeit von Ergänzungsvorschlägen in gleicher Frist - 21.-27. März
Prüfung der eingereichten Ergänzungsvorschläge - 28. März
Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlages - 28. März- 06. Mai
Beantragung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen - ab 28. März
- Organisation der Wahl
- ggf Verteilung und/oder Versand der Wahlbenachrichtigungen
- Bestimmung der Wahllokale und
- Festsetzung einer ausreichenden Zeitdauer für die Wahl
- ab 23. April
Möglichkeit der Wahl in verschiedenen Wahllokalen - 07./08. Mai
Pfarrgemeinderatswahlen - 08. Mai
Stimmzählung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses - bis 15. Mai
Zusendung des Kurzberichtes an den Diözesanrat [§ 17 Ziff. 1 WO] (Formblatt: Kurzbericht) - 09. – 16. Mai
Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Pfarrgemeinde [§ 17 Ziff. 2 WO] - 09. – 16. Mai
Einspruchsmöglichkeit [§ 17 Ziff. 3 WO] - bis 15. Mai
Zusendung der Wahlniederschrift des Wahlausschusses für den Seelsorgebereich
an den Erzbischof über den Diözesanrat [§18 Ziff. 2 WO] - bis 29. Mai
Konstituierende Sitzung des PGR [§ 6 Ziff. 1 SPGR*2]
mit
Wahl des/der Vorsitzenden
Wahl des restlichen Vorstands
Wahl des Mitglieds für den Kirchenvorstand/KGV
Anhörung zur Berufung von Mitgliedern [nach § 3 Ziff. 1 c) SPGR] - bis 27. Juni
Bekanntgabe der Mitglieder des PGR, des/der Vorsitzenden und des Vorstandes [§ 18 Ziff. 2 WO] im Seelsorgebereichdurch den Pfarrer - bis 24. Juli 2022
Meldung an den Erzbischof über den Diözesanrat [§ 18 Ziff. 3 WO] über die Zusammensetzung des neuen PGR (Formblätter und excel-tabelle verwenden!)
Wer: neue/r PGR-Vorsitzende/r / Pastoralbüro
*1 WO = Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln
*2 SPGR = Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln