PGR - Wahl II. am 07./08. Mai 2022


Zeitplan für die Nach-PGR-Wahl 07./08.05.2022

  • bis 12. Jan. 2022
    Berufung des Wahlausschusses
  • bis 07. März
    Bekanntgabe des Wahlvorschlages des Wahlausschusses
  • 07.-19. März
    Offenlegung des Wahlvorschlages und Hinweis auf die Möglichkeit von Ergänzungsvorschlägen in gleicher Frist
  • 21.-27. März
    Prüfung der eingereichten Ergänzungsvorschläge
  • 28. März
    Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlages
  • 28. März- 06. Mai
    Beantragung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen
  • ab 28. März

    • Organisation der Wahl
    • ggf Verteilung und/oder Versand der Wahlbenachrichtigungen
    • Bestimmung der Wahllokale und
    • Festsetzung einer ausreichenden Zeitdauer für die Wahl

  • ab 23. April
    Möglichkeit der Wahl in verschiedenen Wahllokalen
  • 07./08. Mai
    Pfarrgemeinderatswahlen
  • 08. Mai
    Stimmzählung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
  • bis 15. Mai
    Zusendung des Kurzberichtes an den Diözesanrat [§ 17 Ziff. 1 WO] (Formblatt: Kurzbericht)
  • 09. – 16. Mai
    Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Pfarrgemeinde [§ 17 Ziff. 2 WO]
  • 09. – 16. Mai
    Einspruchsmöglichkeit [§ 17 Ziff. 3 WO]
  • bis 15. Mai
    Zusendung der Wahlniederschrift des Wahlausschusses für den Seelsorgebereich
    an den Erzbischof über den Diözesanrat [§18 Ziff. 2 WO]
  • bis 29. Mai
    Konstituierende Sitzung des PGR [§ 6 Ziff. 1 SPGR*2]
    mit
    Wahl des/der Vorsitzenden
    Wahl des restlichen Vorstands
    Wahl des Mitglieds für den Kirchenvorstand/KGV
    Anhörung zur Berufung von Mitgliedern [nach § 3 Ziff. 1 c) SPGR]
  • bis 27. Juni
    Bekanntgabe der Mitglieder des PGR, des/der Vorsitzenden und des Vorstandes [§ 18 Ziff. 2 WO] im Seelsorgebereichdurch den Pfarrer
  • bis 24. Juli 2022
    Meldung an den Erzbischof über den Diözesanrat [§ 18 Ziff. 3 WO] über die Zusammensetzung des neuen PGR (Formblätter und excel-tabelle verwenden!)
    Wer: neue/r PGR-Vorsitzende/r / Pastoralbüro


*1 WO = Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln
*2 SPGR = Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln


Hier geht es zu den Materialien 21


Hier geht es zu den Formularen 21

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