Zu den Aufgaben des Diözesanrates gehört es:
die Arbeit der Dekanats- und Pfarrgemeinderäte zu fördern, dies heisst auch in Konfliktfällen seine Vermittlung und Beratung anzubieten, wie dies u.a. auch in der Pfarrgemeinderatssatzung im § 13 vom 1 Juni 1997 (Neufassung 15. März 2001) geregelt ist.
Dort heißt es:
Bei schwerwiegenden Konflikten, die innerhalb des Pfarrgemeinderates nicht mehr lösbar sind, sollen als Schiedsstelle der Dekanatsrat und Dechant oder der Stadt- bzw. Kreisdekanatsrat und der Stadt- bzw. Kreisdechant oder der Diözesanrat zur Vermittlung angerufen werden. [...]
Wenden Sie sich in Konfliktfällen daher frühzeitig an die geeigneten Vermittlungsinstanzen. Beim Diözesanrat können Sie
Herrn Norbert Michels (Geschäftsführer) und
Herrn Dr. Stephan Engels (Beratung für Pfarrgemeinderäte und andere Gremien) dazu ansprechen.